Am 1.1.2003 ist die neue Trinkwasser-Verordnung eingeführt worden. Sie regelt, dass der Betreiber einer Trinkwasseranlage für die Qualität des Wassers an allen Zapfstellen verantwortlich ist.
Als Reaktion auf die Verordnung haben wir einen verordnungskonformen Trinkwasser-Check entwickelt. Damit möchten wir die Qualität des Trinkwasses sicherstellen und den Anlagenbetreibern die Sicherheit geben, alles richtig zu machen.
Als Anlagenbetreiber sollten sie Beanstandungen am Trinkwasser von vornherein auschließen. Anzeichen wie Wasserverfärbungen, Geruch- oder Geschmackbeeinträchtigungen sowie Druck- und Temperaturschwankungen könnten Hinweise für einen Mangel sein und bereits gesundheitliche Probleme verursachen.
Um Legionellenwachstum zu vermeiden, sollten Sie z.B. auf die richtige Wassertemperatur achten. Ebenso müssen die Sicherungsarmaturen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden, damit kein Schmutzwasser in die Trinkwasserinstallation einströmen kann.
Als Betreiber einer Trinkwasseranlage können Sie durch Wartungsverträge mit einem Fachbetrieb das rechtliche Risiko der Betreiberverantwortung erheblich vermindern. Durch die genaue Dokumentation der vorgenommenen Maßnahmen kommen Sie Ihren Pflichten als Betreiber ordnungsgemäß nach. Und dabei kann Sie ein Fachbetrieb professionell unterstützen.
Für unsere Kunden hat sich Olaf Koch mit den technischen Details und Verordnungsschwerpunkten der neuen Trinkwasserverordnung vertraut gemacht. Aus dieser Weiterbildung heraus ist die Möglichkeit entstanden, Ihnen einen Wartungsvertrag für Trinkwasseranlagen anzubieten, über den wir gerne mit Ihnen persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie noch Fragen haben, schicken Sie uns doch eine E-Mail oder rufen Sie uns an!
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